Einwilligung zur Nutzung privater IT- und Kommunikationssysteme für Firmen bis 9 Mitarbeiter

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Beschreibung

Die Arbeitshilfe dient der Dokumentation der Einwilligung in die Nutzung privater IT- und Kommunikationssysteme durch Beschäftigte. Das Dokument wurde von einem Rechtsanwalt geprüft.

Hinweis: Das Dokument ist Teil der audatis DATENSCHUTZPAKETE (S) und ist ein Bestandteil der  „Richtlinie zur Nutzung privater IT- und Kommunikationssysteme (BYOD)“, kann jedoch auch einzeln genutzt werden.

Lieferumfang:

  • Sie erhalten eine Arbeitshilfe, um die Einwilligung in die Nutzung privater IT- und Kommunikationssysteme zu dokumentieren (insgesamt 3 Seiten).

Sie erhalten die Dokumente in folgendem Format:

  • Word-Dokument 2007 *.docx (Muster zur Direktnutzung und individuellen Anpassung)

 

Lizenz- und Nutzungsbedingungen:

Mit dem Kauf dieses Einzeldokuments erwerben Sie eine Einzellizenz zur Nutzung der jeweiligen im Einzelpaket enthaltenen Inhalte: Musterdokumente, Checklisten und Formulare.

Die audatis Consulting GmbH als Urheber und Lizenzgeber erteilt Ihnen (auch über genehmigte Zwischenhändler) auf unbestimmte Dauer eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Unterlizenz zur Nutzung der oben genannten Inhalte zu folgenden Bedingungen:

  1. Sämtliche Eigentumsrechte an den Musterdokumenten, Checklisten und Formularen verbleiben bei der audatis Consulting GmbH. Der jeweilige Käufer bzw. Nutzer ist zur Weitergabe oder Übertragung auf Dritte nicht befugt.
  2. Der Käufer bzw. Nutzer darf die Musterdokumente, Checklisten und Formulare ausschließlich für seine eigenen Zwecke verwenden. Eine Weitergabe, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich ist untersagt.
  3. Die Musterdokumente, Checklisten und Formulare erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine Rechts- bzw. Datenschutzberatung. Eine Haftung kann deshalb nicht übernommen werden.

Für alle weiteren Fälle wie Verkauf, Weitergabe mit und ohne Änderungen sind Einzelgenehmigungen des Lizenzgeber notwendig. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen wird urheberrechtlich sowie zivil- oder strafrechtlich verfolgt.

 

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