Beschreibung
Das vorliegende Dokument dient als Beispiel einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO für den Einsatz des Microsoft 365 Pakets (M365). Das Dokument dient einer Interessensabwägung an einer beispielhaften Nutzungssituation, welche von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abweichen wird.
Die Interessenabwägung ist allgemein gehalten und kann als Zusatzdokument zu den spezifischen Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit M365-Produkten Anwendung finden.
Im vorliegenden Dokument liegt der Fokus auf der Darstellung der beiderseitigen (Verantwortliche ggü. Betroffenen) Interessen sowie auf der Bewertung der in der Stellungnahme der DSK vom 25. November 2022 beanstandeten Punkte, im Zusammenhang mit dem Einsatz von M365.
Format: Microsoft Word-Dokument
Inhalt:
Vorbemerkungen
1. Bewertung der DSK-Stellungnahme
1.1 Zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht unzureichende Angaben
1.2 Gegenstand der Auftragsverarbeitung nicht spezifisch genug benannt
1.3 Datenverarbeitung zu eigenen Zwecken
1.4 Weisungsbindung und Drittlandtransfer
1.5 Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der TOM
1.6 Unzureichende Rückgabe- und Löschverpflichtungen im DPA
1.7 Unterauftragsverarbeiter
1.8 Datenübermittlung in Drittstaaten
2. Interessenabwägung
2.1 Interesse des Verantwortlichen
2.2 Mildere, in gleicher Weise zur Zielerreichung geeignete Mittel
2.3 Können Betroffene mit der Verarbeitung rechnen?
2.4 Entgegenstehende Interessen Betroffener
2.5 Ergebnis der Interessenabwägung
Gruppen- und Beraterlizenz: Mustervorlage in Word für die Dokumentation des berechtigten Interesses eines Verantwortlichen im Sinne der DSGVO am Einsatz von Microsoft 365. Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt und kann nach rechtmäßigem Erwerb einer Nutzungslizenz gemäß unseren Lizenzbedingungen für eigene Zwecke angepasst und in einer oder mehreren Rechtseinheiten eingesetzt werden. Die Weitergabe an Beratungsmandanten ist auch kostenpflichtig gestattet, ein Verkauf über das Internet ist ausdrücklich unzulässig.