Richtlinie Nutzung betrieblicher IT- und Kommunikationssysteme für Firmen ab 10 Mitarbeiter

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Beschreibung

Die Richtlinie zur Nutzung der betrieblichen IT- und Kommunikationssysteme soll den sicheren Umgang mit IT-Systemen regeln und die wesentlichen Schutzvorkehrungen beschreiben, welche im täglichen Arbeitsleben zur Anwendung kommen müssen.

Es soll mit diesem Dokument sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter den gleichen Kenntnisstand über die sichere IT-Nutzung besitzen und diesen anwenden können.

Das Dokument ist anwaltlich geprüft und berücksichtigt die aktuelle Rechtslage (DS-GVO und BDSG-neu). Es ist zur einfachen Anpassung an Ihre Bedürfnisse vorbereitet, d.h. im einfachsten Fall müssen Sie nur Ihren Firmennamen eintragen oder geringe Anpassungen an bereits definierten Stellen vornehmen.

Hinweis: Das Dokument ist Teil der audatis DATENSCHUTZPAKETE (M und L). Die Richtlinie wird durch weitere Dokumente ergänzt, die auch separat erhältlich sind.

Lieferumfang:

  • Sie erhalten eine Richtlinie zur Nutzung der betrieblichen IT- und Kommunikationssysteme mit insgesamt 11 Seiten.

Sie erhalten das Dokument in folgendem Format:

  • Word-Dokument 2007 *.docx (Richtlinie zur individuellen Anpassung)

 

Lizenz- und Nutzungsbedingungen:

Mit dem Kauf dieses Einzeldokuments erwerben Sie eine Einzellizenz zur Nutzung des jeweiligen Inhaltes.

Die audatis Consulting GmbH als Urheber und Lizenzgeber erteilt Ihnen (auch über genehmigte Zwischenhändler) auf unbestimmte Dauer eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Unterlizenz zur Nutzung der oben genannten Inhalte zu folgenden Bedingungen:

  1. Sämtliche Eigentumsrechte an den Musterdokumenten, Checklisten und Formularen verbleiben bei der audatis Consulting GmbH. Der jeweilige Käufer bzw. Nutzer ist zur Weitergabe oder Übertragung auf Dritte nicht befugt.
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  3. Die Musterdokumente, Checklisten und Formulare erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine Rechts- bzw. Datenschutzberatung. Eine Haftung kann deshalb nicht übernommen werden.

Für alle weiteren Fälle wie Verkauf, Weitergabe mit und ohne Änderungen sind Einzelgenehmigungen des Lizenzgeber notwendig. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen wird urheberrechtlich sowie zivil- oder strafrechtlich verfolgt.

 

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