Beschreibung
Nutzungshinweise:
Wer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Kopien von Personalausweisen anfertigt (z.B. Mietwagenverleih, zur Adressverifikation, Vermietung, usw.) und hierzu keine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis hat (z.B. im Rahmen der Geldwäscheprävention auf Basis des GWG oder Telekommunikationsunternehmen auf Basis des TKG) begeht einen Verstoß gegen §§ 14 und 20 PAuswG. Außerdem werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen zur Datensparsamkeit und Datenvermeidung nicht eingehalten, denn es werden z.B. Foto, Unterschrift oder Zugangsnummer nicht zur Legitimation benötigt.
Ebenfalls kann dabei ein Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes auf Basis des Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen.
Mehr Informationen hierzu erhalten Sie beim LDI (Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW) unter diesem Link.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, kann man entweder die notwendigen Angaben vom Personalausweis abschreiben oder unsere Kopierhülle aus teiltransparentem Hartplastik verwenden.
Sie können damit einfach einen neuen Personalausweis in die Hülle einführen und auf den Kopierer legen. Hiermit wird sichergestellt, dass nur die zulässigen Daten:
- Namen und Vornamen
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Gültigkeitsdatum (Jetzt NEU!)
kopiert werden. Alle anderen Daten werden „automatisch“ verdeckt.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie eine Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten gem. GWG durchführen müssen (z.B. als Finanzdienstleistungsinstitute, Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, etc.), ist seit Mitte 2017 eine Kopie des Personalausweises zulässig. Hier sollte dringend geprüft werden, ob der Einsatz einer Kopierhülle zulässig ist.
Die Hartplastik-Kopierhülle passt für den EU Personalausweis mit Ausstellungsdatum ab 08.2021.
Für Personalausweise, die im Zeitraum von 11.2010 bis 07.2021 ausgestellt wurden, gibt es eine eigene Kopierhülle auf Grund des mittlerweile geänderten Formats unter Artikelnummer 501.
Produktbeschreibung:
Material: Hartplastik
Größe: 90 mm x 58 mm (geeignet für den neuen Personalausweis der EU im Format 86 mm x 54 mm)
Einsatzgebiete:
Alle Unternehmen ohne spezialgesetzliche Erlaubnis zur Kopie von Personalausweisen sowie Privatpersonen zum Schutz der eigenen Daten wie beispielsweise:
- Vermieter von Wohnimmobilien (u.a. Hausverwaltungen)
- Vermieter von Fahrzeugen (z.B. Autovermietungen, Werkstattersatzwagen, Autohaus – Probefahrt)
- Achtung: bei Verkauf hochwertiger Wirtschaftsgüter (z.B. Autos, Immobilien) wird im Rahmen der Geldwäscheprävention gem. GWG keine Kopierhülle benötigt.
Versandkosten:
Dieses Produkt wird innerhalb Deutschlands versandkostenfrei verschickt.
Sie benötigen mehr als 10 Kopierhüllen?
Dann fordern Sie bitte ein unverbindliches Angebot an: info@audatis.de
Rechtshinweis:
Für dieses Produkt besteht ein eingetragener Designschutz beim deutschen Patent und Markenamt – Ein Nachdruck ist somit nur mit Zustimmung von audatis Services GmbH zulässig.
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