Mustervorlagen für Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten 2024/2025 (gemäß DS-GVO)

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1 Dokumentenvorlage für Tätigkeitsberichte des Datenschutzbeauftragten 2024/2025 (Stand: 11.2024)

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Beschreibung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt in Art. 39 die verschiedenen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB). In den meisten Fällen wird der Verantwortliche oder die Aufsichtsbehörde verlangen, dass die Tätigkeiten des DSB dokumentiert und mindestens einmal jährlich berichtet werden. Wir empfehlen daher die schriftliche Dokumentation im Rahmen eines strukturierten Tätigkeitsberichts.

Auch für den Datenschutzbeauftragten selbst kann die Erstellung eines Tätigkeitsberichts von Vorteil sein. Ein strukturiertes Vorgehen wird gefördert und das Risiko der Haftung reduziert.

Wir haben hier einen ausführlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024/2025 (mit Stand: 20.11.2024) vorbereitet, der von Ihnen angepasst werden muss.

Der Bericht ist rechtlich fundiert, spart Zeit und reduziert Haftungsrisiken. Mit unserer Vorlage dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten professionell und erfüllen Ihre Berichtspflichten effizient.

Fundierte Rechlichte Grundlage: Recherchiert von unseren Datenschutz-Profis.
Zeitersparnis: Fertig vorbereitete Vorlage – individuell anpassbar, minimaler Aufwand.
Haftungsreduktion: Strukturierte und professionelle Dokumentation schützt vor rechtlichen Risiken.
Umfassender Inhalt: Alle relevanten Tätigkeiten auf 30 Seiten präzise und verständlich beschrieben.
Praxisorientiert: Optimiert für die Anforderungen von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen.

Im Tätigkeitsbericht werden auf 30 Seiten folgende Inhalte bereits ausführlich beschrieben:

1. Einleitung und Aktuelles zum Datenschutzrecht
1.1 Allgemeines
1.2 Arbeit der Aufsichtsbehörden und Bußgelder
1.2.1 EDSA – Leitlinie zum berechtigten Interesse
1.2.2 EDSA – Stellungnahme zu Auftragsverarbeitungsketten
1.2.3 EDSA – Kritik am „Pay or Okay“-Modell
1.2.4 EDSA – Recht auf Löschung im Fokus
1.2.5 CNIL (Frankreich) – Datenschutzverstöße bei Mitarbeiterüberwachung
1.2.6 BayLDA – Anlasslose Prüfung von Apps und Websites
1.2.7 HBDI – Mangelnde Kooperation mit Aufsichtsbehörde
1.2.8 LDI NRW – Fernmeldegeheimnis im Arbeitsumfeld
1.2.9 Google Consent Mode V2
1.3 Rechtsprechung
1.3.1 EuGH, Urteil vom 04.10.24 – Az. C-21/23
1.3.2 EuGH, Urteil vom 11.04.2024 – Az. C-741/21
1.3.3 EuGH – Urteil vom 07.03.2024 – Az. C-740/22
1.3.4 EuGH, Urteil vom 07.12.2023 – Az. C-2622, C-64/22 und C-634/21
1.3.5 BGH, Urteil vom 14.05.2024 – Az. VI ZR 370/22
1.3.6 OLG Dresden, Urteil vom 15.10.2024 – Az. 4 U 940/24
1.3.7 OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2024 – Az.: 6 U 192/23
1.3.8 LAG Thüringen, Urteil vom 24.10.2023 – Az. 5 Sa 424/22
1.4 Rechtliche Entwicklung und Gesetzgebung
1.4.1 AI-Act – Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
1.4.2 NIS-2-Richtlinie – Cybersicherheit in Europa
1.4.3 DORA – IT-Sicherheit und Betriebsstabilität im Finanzsektor
1.4.4 Beschäftigtendatenschutzgesetz-Entwurf – Zahlreiche geplante Änderungen
1.4.5 Bürokratieentlastungsgesetz IV – Änderungen bei Aufbewahrungspflichten
2. Datenschutzmanagement
2.1 Durchgeführte Aktivitäten des Datenschutzbeauftragten
2.2 Stand der Maßnahmenbearbeitung
2.3 Auftragsverarbeitungen
2.4 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
2.5 Sicherheit der Verarbeitung
2.6 Bedrohungen in der IT
2.7 Schulung und Sensibilisierung
2.8 Überwachungsaudit
3. Anfragen, Auskünfte, Beschwerden und Vorfälle
3.1 Anfragen betroffener Personen
3.2 Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle
3.3 Interne Anliegen
3.4 Externe Anliegen
4. Fachkunde des Datenschutzbeauftragten
5. Ausblick und Planung

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  • MS WORD 2007 *.docx

Lizenz- und Nutzungsbedingungen:

Die audatis Consulting GmbH als Urheber und Lizenzgeber erteilt Ihnen (auch über genehmigte Zwischenhändler) auf unbestimmte Dauer eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Unterlizenz zur Nutzung der oben genannten Inhalte zu folgenden Bedingungen:

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Für alle weiteren Fälle wie Verkauf, Weitergabe mit und ohne Änderungen sind Einzelgenehmigungen des Lizenzgebers notwendig. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen wird urheberrechtlich sowie zivil- oder strafrechtlich verfolgt.

Hinweise für die Nutzung im audatis MANAGER:

Benutzer der webbasierten Datenschutzmanagement-Software audatis MANAGER können diese Vorlage direkt in der Berichtsverwaltung nutzen und Ihre personalisierten Tätigkeitsberichte automatisch erstellen und befüllen. Hierzu kann die Berichtsvorlage vom Systemadministrator unter dem Menüpunkt: Rechnungs- und Lizenzdaten / Umfang erweitern / Berichtsvorlage: „Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten“ zum gleichen Preis erworben und freigeschaltet werden.

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